"Bis zur Haustür" / Mehr war bei einer Lieferung nicht vereinbart gewesen (FOTO) Berlin (ots) – Wer bei einer Firma eine Warensendung bestellt und vertraglich eine Lieferung “bis zur Haustür” vereinbart, der sollte wissen, wie er die Ware dann innerhalb seines Hauses weiter transportieren will. Auf eine spontane Gefälligkeit des Lieferanten sollte er sich lieber nicht verlassen, denn das kann …
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